Mein Autounfall ist nun schon über einen Monat her, die Schäden sind längst behoben und die gegnerische Versicherung hat auch bezahlt. Nur die Kosten für den Mietwagen hat sie nicht vollständig übernommen.
Dazu muss man wissen, dass es zwei verschiedene Tarife gibt. Zum einen den “normalen” Tarif, wenn man sich beim Autovermieter ein Fahrzeug leiht. Mietet man aber ein Unfallersatzfahrzeug, liegen die Tarife meist um 100% oder mehr über dem Normaltarif!
Es besteht die Gefahr, dass sich die Versicherung weigert, den vollen Tarif zu übernehmen. Der Mieter muss aber nicht in jedem Fall die Differenz selbst tragen:
Bietet der Autovermieter dem Unfallgeschädigten einen Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht dadurch die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht den vollen Tarif übernimmt, muss er den Mieter hierüber eindeutig und unmissverständlich aufklären.
Hat der Autovermieter die gebotene Aufklärung unterlassen und ist der Mietvertrag zu einem erheblich über dem örtlichen Normaltarif liegenden Unfallersatztarif zustandegekommen, haftet er dem Mieter in Höhe der ungedeckten Differenz auf Schadensersatz!
Bei mir sind es “nur” die Kosten für die Winterreifen, die ich selbst zahlen muss. Allerdings wurde ich darüber auch nicht aufgeklärt 
Ich weiss nun noch nicht, was ich mache.